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Lärmschutzgutachten zur neuen Ortsumfahrung Lengenfeld

Grenzwerte werden deutlich unterschritten

Da die Ortsumfahrung von Lengenfeld seit Juni 2023 in Betrieb ist, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Beauftragung einer Lärmmessung beschlossen.

Im Rahmen der Planung und Genehmigung der Ortsumfahrung wurden die zu erwartenden Schallimmissionen an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Gewerbegebieten westlich der Staatsstraße 2057 im Jahr 2018 auf Grundlage der Planunterlagen schalltechnisch untersucht. Um eine genauere Beurteilung hinsichtlich der Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr zu bekommen, wurden die Schallimmissionen nun messtechnisch erfasst und mit den Berechnungsergebnissen aus 2018 verglichen.

Hierfür wurden in der KW 22 und 23 die Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr an der Josef-Holzheu-Straße 30 mittels einer Dauermessstation erfasst. Die Messung dokumentiert einen mittleren äquivalenten Dauerschallpegel von 45 dB(A) tags sowie 40 dB(A) nachts. Auf der Grundlage der Messdaten sowie aktueller Verkehrsdaten wurde eine Ausbreitungsberechnung für die maßgeblich durch Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr betroffene Nachbearbeitung durchgeführt.

Insgesamt wurden die Schallimmissionen an elf Immissionsorten berechnet, davon neun, die bereits in der Untersuchung 2018 berücksichtigt wurden sowie zwei ergänzende Immissionsorte ander Josef-Holzheu-Straße. Die Beurteilung erfolgt nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV). Der vorliegende Messbericht kommt zum Ergebnis, dass die Immissionsschutzgrenzwerte der 16. BImSchV um wenigstens 15 dB tags sowie 10 dB nachts unterschritten werden. Anhand dieses Gutachtens werden keine weiteren Maßnahmen empfohlen.

Die Übersicht zu den elf Immissionsorten mit den ermittelten Messdaten sowie den dazugehörigen Grenzwerten finden Sie im Folgenden. In der nachfolgenden Tabelle sind die höchsten Beurteilungspegel (Lr) je Immissionsort dokumentiert und den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gegenübergestellt.

Das vollständige Gutachten kann nach Terminvereinbarung im Rathaus Pürgen eingesehen werden.

 

Lärmgutachten Ortsumfahrung Lengenfeld
IGW = Immissionsgrenzwerte; Beurteilungspegel = gemessener Wert (Quelle: emplan, Gutachten vom 23.08.2024)
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